Im Fokus Ihre Sicherheit

Top-Themen

Elektronik

Im Rahmen der Elektronikversicherung lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern.

Hierbei sind vor allen Dingen teure Praxisgeräte, wie z.B. Lasergeräte, OCT Geräte, Computerunterstützte Elektrophysiologie-Systeme und ähnliche Geräte zu verstehen.

Mitversichert sind auch Datenträger, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind und Daten, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, d.h. das Betriebssystem ist mitversichert. Auch Software kann eingeschlossen werden.

Die Elektronikversicherung bietet unter anderem Versicherungsschutz bei Schäden durch:

  • Ungeschicklichkeit:
    Ein Mitarbeiter verschüttet versehentlich eine Tasse Kaffee über das versicherte Gerät und dieses erleidet einen Kurzschluss
  • Überspannung:
    Überspannung aufgrund eines Blitzschlages führt zu einem Defekt am Firmenserver oder am Endothelmikroskop
  • Diebstahl:
    Unbekannte entwenden ein Notebook aus der Arztpraxis
  • Überschwemmung:
    Durch ein geöffnetes Kellerfenster kommt es durch starken Regen zu einer Überschwemmung, die einen schweren Schaden an einem Server verursacht

Besonderheiten ophthalmologischer Praxen

Die Besonderheit einer modernen ophthalmologischen Praxis liegt vor allem an den elektronischen medizinischen Geräten, die teilweise relativ hohe Anschaffungswerte besitzen. Hier macht sich ein Schaden sehr schnell finanziell bemerkbar. Um die notwendigen Reparaturarbeiten unverzüglich in Auftrag geben zu können, deckt die Elektronikversicherung das finanzielle Risiko ab.

Ein Beispiel:
Durch einen Kurzschluss an einer Verkabelung in einer Praxis entsteht an einer digitalen Funduskamera ein ansonsten nicht über die Praxisinhaltsversicherung gedeckter Schaden in Höhe von rd. 22.500 €. Sie können für sich selbst ausrechnen, dass bei einer angenommenen Umsatzrendite von 15 % rund 150.000 € Umsatz erwirtschaftet werden müssten (ohne steuerliche Betrachtung), um diesen Verlust auszugleichen. Ist die Nichtversicherung solcher Anlagen also wirklich eine Option? Wir denken Nein, und haben daher einen günstigen Rahmenvertrag ausgearbeitet.

 

Zum Anfrageformular hier klicken.