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Cyber-Schutz für Ärzte - Schützen Sie sich gegen Cyber-Schäden, die Ihre Praxis bedrohen

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie täglich sensible Daten Ihrer Patienten unter Verwendung neuester Technik. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung und des Datenschutzes ist es besonders wichtig diese Daten gut zu schützen.

Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Denn Cyber-Vorfälle können Sie überraschend treffen und teure Konsequenzen haben. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen.

Ein Hacker-Angriff, ein Verlust von sensiblen Daten oder auch nur ein einziger Klick auf eine infizierte E-Mail – die Risiken sind vielfältig und ein Schaden trifft Ihr Unternehmen auch finanziell: Um das Sechsfache sind die Kosten für Unternehmen durch Cyber-Attacken in den letzten 12 Monaten gestiegen – auf durchschnittlich 51.200 Euro (Hiscox Cyber Readiness Report 2020)!

Der Schutz kurz erklärt: Die Cyber-Versicherung für Ärzte gibt Ihnen in folgenden Situationen Versicherungsschutz:

  • bei Hacker-Angriffen: Ihre Patientendaten werden durch eine Schadsoftware – wie etwa durch den Virus Wanna Cry oder den Trojaner Locky – verschlüsselt oder gelöscht.
  • bei Datenverlust: Sie verlieren Ihren Laptop mit wichtigen Praxisinterna und Patientendaten.
  • bei Cyber-Erpressung: Hacker drohen zum Beispiel mit dem Diebstahl und der Veröffentlichung von persönlichen Daten Ihrer Patienten und fordern Lösegeld.
  • bei Denial-of-Service-Angriffen: Ihre Website ist plötzlich nicht mehr erreichbar und Termine können nicht mehr online vereinbart werden.

Mit einer Cyber-Versicherung können Sie im Schadensfall ihren Geschäftsbetrieb schnellstmöglich wieder aufnehmen und erhalten Ersatz für den entstandenen Schaden.

Ergänzung zum Thema elektronische Patientenakte (ePA):

Am 1. Januar 2021 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt, in drei Phasen, die aufeinander aufbauen: Zum Start bieten die Krankenkassen Ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur elektronischen Krankenakte bekommen. Damit können Versicherte Ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen. Ab dem 2. Quartal 2021 (Phase 2) werden alle Ärztinnen und Ärzte mit der elektronischen Patientenakte verbunden. In Phase 3 zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und zu befüllen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Technisch funktioniert dies über eine Schnittstelle in dem Praxisverwaltungssystem.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Durch weitere in der elektronischen Patientenakte enthaltenen hochsensiblen Daten und die dann vorhandene Schnittstelle zu Ihrem Praxisverwaltungssystem erhöht sich das Risiko einen erheblichen Schaden durch einen Cyber-Angriff zu erleiden um ein vielfaches.

Es ist wichtig, den Risiken ins Auge zu sehen – und darauf zu reagieren.

Zum Anfrageformular hier klicken.