Unbekannte Flugobjekte - Drohnenpiloten sollten richtig versichert sein
Lange Zeit flogen Drohnen in einer gesetzlichen Grauzone. Mittlerweile gelten bundeseinheitliche Regeln für die unbemannte Luftfahrt und damit auch für die Haftung, wenn einmal eine Drohne Schaden anrichtet. Denn die Zahl der Drohnen nimmt stark zu und damit die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.
Grundsätzlich lassen sich Drohnen in drei Kategorien unterteilen: Bis 250 Gramm, bis fünf Kilogramm und Drohnen über fünf Kilogramm. Während für die leichten Exemplare kaum Regeln gelten (kein Flug
außerhalb der Sichtweite und höher als 100 Meter), müssen alle Drohnen ab 250 Gramm mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein.
Für Drohnen ab zwei Kilogramm muss eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch
einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle) nachgewiesen werden.
Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilogramm dürfen nur noch mit Erlaubnis geflogen werden.
Zum Versicherungsschutz für Drohnen aller Art beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen gibt es unter www.bmvi.de/drohnen.
Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem (Stand 2023) ihren hilfreichen Ratgeber zum Thema “Drohnenführerschein: Die Lizenz zum Fliegen” aktualisiert.
Hier finden Interessierte einen guten Überblick über folgende Fragen:
- Für welche Drohnen braucht man keinen Führerschein?
- Was passiert, wenn man ohne Drohnenführerschein erwischt wird?
Den Ratgeber finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/drohnenfuehrerschein
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier