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Gruppenunfall des BVA e.V.

Wem durch einen Unfall ein körperlicher Invaliditätsschaden widerfährt, kann für sein weiteres Berufsleben unvorhersehbare Folgen erleiden. Dabei kann ein gleichartiger Unfall bei einem anderen Beruf nicht einmal schwerwiegende Auswirkungen zur Folge haben. Für Ärzte aber gilt: selbst vermeintlich kleinere Unfallfolgen können Sie zur Aufgabe Ihrer bisher ausgeübten Tätigkeit zwingen. Dies kann das Ende Ihrer beruflichen Existenz als Arzt bedeuten.

Deshalb wurden spezielle Unfall-Versicherungstarife für Ärzte entwickelt. Dabei sind diese Absicherungen als Existenzsicherung des Arztes nach schweren Unfällen gedacht.

Wesentliche Leistungen der Unfallversicherung

 

Invaliditätsleistungen

Tritt als Unfallfolge innerhalb eines Jahres eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ein, wird eine Kapitalabfindung in vereinbarter Höhe geleistet.

Todesfallleistung

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tod, so wird Entschädigung nach der vereinbarten Todesfallsumme geleistet. Hier raten wir aber bei Bedarf auch zur Absicherung über eine Risikolebensversicherung, die nicht nur im Fall eines unfallbedingten Todes leistet.

Krankenhaustagegeld

Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus, wird Krankenhaustagegeld vom Tage der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung gezahlt (max. für 2 Jahre vom Unfalltag an gerechnet). Wir raten den Abschluss über die Krankenvoll-, oder -zusatzversicherung an, da dort unabhängig vom Unfallereignis geleistet wird.

Unfallrente

Wenn durch einen Unfall eine Invalidität von 50% oder mehr eintritt, wird die verein-barte Unfallrente monatlich ausgezahlt. Diese Rente wird bis zum Lebensende der versicherten Person geleistet, jedoch mit der Möglichkeit einer Überprüfung der Invalidität durch den Versicherer in einem vertraglich geregelten Intervall.

Tagegeld

Tritt als Unfallfolge eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ein, so wird nach dem Grad der Beeinträchtigung Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt (max. bis zu einem Jahr vom Unfalltag an gerechnet). Auch hier raten wir die Versicherung über die Krankenvoll-, oder zusatzversiche-rung an, da über diese Absicherungen unabhängig vom Unfallereignis geleistet wird.

Übergangsleistungen

Besteht nach Ablauf von 6 Monaten seit Eintritt des Unfalls, ohne Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen, noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung erbracht.

Kurkostenbeihilfe

Wird unfallbedingt innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegt, sind die Mehrkosten, die der gesetzliche Unfallversicherer nicht übernimmt, mitversichert.

Kosmetische Operationen mit Zahnersatz

Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall werden die Kosten einer kosmetischen Operation, zusätzlich für

  • Medikamente
  • Unterbringung
  • Honorare
  • Verpflegung

übernommen, wenn durch Unfall die Körperoberfläche derart beschädigt ist, dass das äußere Erscheinungsbild dauernd beeinträchtigt ist.

Bergungskosten inkl. Druckkammerkosten

Die max. Entschädigungshöhe, meist in Höhe von 10.000 EUR wird für Suchaktionen nach Unfallverletzten geleistet - auch wenn nur die Vermutung eines Unfalls besteht. Ebenfalls werden die Verbringungskosten ins nächste Krankenhaus, einschließlich der Rückfahrtkosten zum Heimatort ersetzt.

 

Besonderheiten:

Für die Mitglieder des BVA besteht die Möglichkeit, sich und ihre Familie, über den BVA-Rahmenvertrag zur Gruppenunfallversicherung, gegen die finanziellen Folgen von Unfallereignissen zu versichern. Und dies zu hervorragenden Prämiensätzen, die sonst so am Markt nicht dargestellt werden können.

In diesem Rahmenvertrag ist unter anderem die Mehrleistung ab einer Unfallinvalidität ab 70% vereinbart, d. h. hier wird ab 70% Invalidität die volle Invaliditätssumme zur Leistung fällig.

Die nachfolgende Gliedertaxe mit speziellen Besserstellungen für Mediziner gilt vereinbart:

Gliedertaxe:

  • Fehlende Funktion
  • ein Arm oder eine Hand: 100%
  • eines Daumens oder eines Zeigefingers: 70%
  • eines anderen Fingers: 20%
  • eines Beines: 70%
  • eines Fußes im Fußgelenk: 50%
  • einer großen Zehe: 5%
  • einer anderen Zehe: 2%
  • beider Augen: 100%
  • eines Auges: 80%
  • des Gehörs auf beiden Ohren: 60%
  • des Gehörs auf einem Ohr: 30%
  • des Geruchs: 10%
  • des Geschmacks: 5%